Management-Team

OMRON Management-Team

Ernennungen von Führungskräften

OMRON hat einen Beratenden Personalausschuss eingerichtet, um die Aufsichtsfunktion des Board of Directors über die Geschäftsführung zu stärken, indem er die Transparenz, Objektivität und Rechtzeitigkeit des Entscheidungsprozesses bezüglich der Nominierung von Kandidaten für die Posten von Direktoren, Mitgliedern des Audit- & Aufsichtsrats und Executive Officers optimiert.
Der Beratende Personalausschuss legt die Kriterien für die Auswahl der Direktoren, der Mitglieder des Audit- & Aufsichtsrats und der Executive Officers fest. Auf Anfrage des Vorsitzenden des Board of Directors berät der Beratende Personalausschuss über die Kandidaten für das Amt eines Direktors und spricht Empfehlungen aus, die den Auswahlkriterien entsprechen. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses bestimmt das Board of Directors die Kandidaten für die Direktoren, die der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Der Beratende Personalausschuss berät auch über die Kandidaten für die Mitglieder des Audit- & Aufsichtsrats und spricht Empfehlungen aus, die den Auswahlkriterien entsprechen, und zwar auf Anfrage des Vorsitzenden des Board of Directors, der vom Audit- & Aufsichtsrat beauftragt wurde. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses bestimmt das Board of Directors die Kandidaten für die Mitglieder des Audit- & Aufsichtsrats, die der Hauptversammlung nach Zustimmung des Audit- & Aufsichtsrats zur Genehmigung vorgelegt werden. Was die Senior Executive Officers anbelangt, so berät der Beratende Personalausschuss über die Kandidaten und spricht auf Anfrage des CEOs Empfehlungen für diese aus, die sich an den Auswahlkriterien orientieren. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses bestimmt das Board of Directors die Senior Executive Officers.

Grund für die Auswahl als unabhängige externe Direktoren und Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors

Name Grund für die Auswahl als unabhängige externe Direktoren Teilnahme an den Sitzungen des Board of Directors im Geschäftsjahr 2020
Eizo Kobayashi Aufgrund seiner Tätigkeit in leitenden Positionen in einem globalen Unternehmen verfügt Eizo Kobayashi über Erfahrung in der proaktiven Geschäftsentwicklung in einer Vielzahl von Bereichen sowie über einen ausgezeichneten Einblick in die Unternehmensführung und beaufsichtigt die Unternehmensleitung in angemessener Weise als externer Direktor. Darüber hinaus stellt Kobayashi seine Erfahrungen und Erkenntnisse als Managementexperte zur Verfügung und beteiligt sich aktiv als Chairman des Beratenden Personalausschusses, des Beratenden Ausschusses für die Auswahl des CEO und des Ausschusses für Corporate Governance sowie als Mitglied des Beratenden Vergütungsausschusses, um zu mehr Transparenz und Fairness in der Unternehmensführung beizutragen.
Aufgrund dieser Faktoren geht das Unternehmen davon aus, dass er eine geeignete Person für die Überwachung des Managements zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes ist und beantragt daher seine Wiederwahl als externer Direktor.
(Der leitende unabhängige externe Direktor übernimmt den Vorsitz des Ausschusses für Corporate Governance).
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Takehiro Kamigama Aufgrund seiner Tätigkeit in leitenden Positionen in einem globalen Unternehmen verfügt Takehiro Kamigama über eine beachtliche Erfolgsbilanz in der Unternehmensführung und einen ausgezeichneten Einblick in die Materie und ist als externer Direktor für die Überwachung der Unternehmensführung zuständig. Darüber hinaus stellt Kamigama seine Erfahrungen und Erkenntnisse als Managementexperte zur Verfügung und beteiligt sich aktiv als Chairman des Beratenden Vergütungsausschusses, Vice Chairman des Ausschusses für Corporate Governance sowie als Mitglied des Beratenden Personalausschusses und des Beratenden Ausschusses für die Auswahl des CEO, um zu mehr Transparenz und Fairness in der Unternehmensführung beizutragen.
Aufgrund dieser Faktoren geht das Unternehmen davon aus, dass er eine geeignete Person für die Überwachung des Managements zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes ist und beantragt daher seine Wiederwahl als externer Direktor.
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Izumi Kobayashi Izumi Kobayashi verfügt über umfangreiche Erfahrungen und internationale Kenntnisse, die sie in ihrer Tätigkeit als Vertreterin privater Finanzinstitute und einer internationalen Entwicklungsfinanzierungsinstitution erworben hat. Darüber hinaus verfügt sie über Fachwissen im Bereich der Unternehmensführung und überwacht als externe Direktorin in angemessener Weise die Unternehmensleitung. Darüber hinaus stellt Kobayashi ihre Erfahrungen und Erkenntnisse als Managementexpertin zur Verfügung und beteiligt sich aktiv als Mitglied des Beratenden Personalausschusses, des Beratenden Ausschusses für die Auswahl des CEO, des Beratenden Vergütungsausschusses sowie als Mitglied des Ausschusses für Corporate Governance, um zu mehr Transparenz und Fairness in der Unternehmensführung beizutragen.
Aufgrund dieser Faktoren geht das Unternehmen davon aus, dass sie eine geeignete Person für die Überwachung des Managements zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes ist und beantragt daher ihre Wiederwahl als externe Direktorin.
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Grund für die Wahl als (unabhängigen) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats und Teilnahme an Sitzungen des Board of Directors/Audit- & Aufsichtsrats

Name Grund für die Wahl als Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats (unabhängig) Teilnahme an den Sitzungen des Board of Directors/Audit- & Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020
Hideyo Uchiyama Hideyo Uchiyama verfügt über jahrelange Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und umfangreiche Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen. Darüber hinaus verfügt er als leitender Angestellter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als Unternehmensleiter eines weltweit tätigen Beratungsunternehmens über reichlich Erfahrung und hervorragende Fachkenntnisse. Als (unabhängiges) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats nimmt er an den Sitzungen des Board of Directors und anderen wichtigen Sitzungen teil, bei denen er proaktiv vom Audit-Standpunkt aus die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit kommentiert, und er nimmt seine Rolle der Prüfung der Aufgabenerfüllung der Direktoren angemessen wahr. Darüber hinaus nimmt Uchiyama aktiv als Mitglied des Ausschusses für Corporate Governance Stellung, um zu mehr Transparenz und Fairness in der Unternehmensführung beizutragen. Aufgrund dieser Leistungen und seiner beträchtlichen Erfahrung ist das Unternehmen der Ansicht, dass er als Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats geeignet ist und wählt ihn daher als (unabhängiges) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats aus. Sitzungen des Board of Directors
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Sitzungen des Audit- & Aufsichtsrats
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Tadashi Kunihiro Tadashi Kunihiro ist ein Rechtsanwalt, der sich vor allem auf Corporate Governance, Compliance und das Gesellschaftsrecht spezialisiert hat. Er kennt sich auch gut mit dem Risikomanagement von Unternehmen (Krisenmanagement) aus und war in verschiedenen wichtigen Positionen tätig, z. B. als Berater des Cabinet Office und der Consumer Affairs Agency. Als (unabhängiges) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats nimmt er an den Sitzungen des Board of Directors und anderen wichtigen Sitzungen teil, bei denen er proaktiv seine Meinung zur Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Audits abgibt, und er nimmt seine Rolle der Prüfung der Aufgabenerfüllung der Direktoren angemessen wahr. Darüber hinaus nimmt Kunihiro aktiv als Mitglied des Ausschusses für Corporate Governance Stellung, um zu mehr Transparenz und Fairness in der Unternehmensführung beizutragen.
Obwohl er außer seiner Tätigkeit als externer Direktor oder (unabhängiges) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats nicht direkt an der Unternehmensführung beteiligt war, ist das Unternehmen aus den oben genannten Gründen der Ansicht,dass er als (unabhängiges) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats geeignet ist und beantragt daher seine Wiederwahl als (unabhängiges) Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats.
Sitzungen des Board of Directors
12/13(92,3%)
Sitzungen des Audit- & Aufsichtsrats
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Anforderungen an die Unabhängigkeit von externen Direktoren und (unabhängigen) Mitgliedern des Audit- & Aufsichtsrats

Zusätzlich zu den Anforderungen des japanischen Unternehmensgesetzes hat das Unternehmen seine eigenen „Anforderungen an die Unabhängigkeit von externen Direktoren und Mitgliedern des Audit- & Aufsichtsrats“ formuliert. Da wir alle Outside Executives anhand dieser Anforderungen auswählen, halten wir sie für ausreichend unabhängig und registrieren alle unsere Outside Executives als „unabhängige Direktoren und Mitglieder des Prüfungs- und Aufsichtsrates“. Bei der Festlegung unserer „Anforderungen an die Unabhängigkeit von externen Direktoren und Mitgliedern des Audit- & Aufsichtsrats“ beraten wir uns zunächst mit unserem Ausschuss für Corporate Governance (der sich aus Outside Executives zusammensetzt) und bestätigen, dass diese Anforderungen als Unabhängigkeitskriterien für Outside Executives geeignet sind, bevor sie vom Board of Directors beraten und beschlossen werden.

Anforderungen an die Unabhängigkeit von externen Direktoren und Mitgliedern des Audit- & Aufsichtsrats

Um für die Position eines Outside Executive in Frage zu kommen, dürfen die Bewerber selbst und/oder das/die Unternehmen und/oder die Organisation/en, denen sie angehören, nicht:

  • Gegenwärtig die Rolle eines Direktors (mit Ausnahme eines externen Direktors), eines Mitglieds des Audit- & Aufsichtsrats (mit Ausnahme eines externen Mitglieds des Audit- & Aufsichtsrats), eines Executive Officers und/oder eines Mitarbeiters der OMRON-Gruppe (Anmerkung) innehaben oder in der Vergangenheit eine dieser Rollen übernommen haben.
  • In einem beliebigen Geschäftsjahr der letzten fünf Jahre ein Hauptaktionär* der OMRON-Gruppe gewesen sein oder die Rolle eines Direktors, Auditors, Executive Officers und/oder Mitarbeiters einer juristischen Person, die ein Hauptaktionär der OMRON-Gruppe ist, oder einer juristischen Person, für die die OMRON-Gruppe ein Hauptaktionär ist, übernommen haben.
    * Ein „Hauptaktionär“ ist ein Unternehmen usw., das Aktien hält, die 10 % oder mehr der gesamten Stimmrechte ausmachen.
  • Direktor, Auditor, Executive Officer und/oder Angestellter eines Hauptgesellschafters oder Zulieferers* der OMRON-Gruppe sein.
    * Ein „Hauptpartner oder -lieferant“ ist ein Unternehmen, dessen Zahlungen an den OMRON-Konzern oder von dem OMRON-Konzern erhaltene Zahlungen im laufenden oder in einem der letzten drei Geschäftsjahre 2 % oder mehr des konsolidierten Nettoumsatzes der OMRON-Gruppe oder des Partner-/Lieferantenunternehmens ausmachen (dies schließt auch die Muttergesellschaft und wichtige Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen ein).
  • Direktor, Auditor, Executive Officer und/oder Angestellter eines Unternehmens oder einer Organisation sein, das/die von der OMRON-Gruppe einen hohen Spendenbetrag erhält.
    * Ein „hoher Spendenbetrag“ ist eine jährliche Spende von mehr als 10 Millionen Yen oder 2 % des konsolidierten Nettoumsatzes oder der Gesamteinnahmen des begünstigten Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist, im Durchschnitt der letzten drei Steuerjahre.
  • Über Direktoren, Auditors und/oder Executive Officers verfügen, die von der Firma/Organisation des Kandidaten und der OMRON-Gruppe gemeinsam entsandt werden.
  • In einem beliebigen Geschäftsjahr der letzten fünf Jahre die Rolle eines Vertreters, Angestellten, Partners oder sonstigen Mitarbeiters eines Auditors der OMRON-Gruppe übernommen haben.
  • Ein Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Berater oder sonstiger Beauftragter sein, der neben der Vergütung für Direktoren und Mitglieder des Audit- & Aufsichtsrats einen hohen Geldbetrag* und/oder andere Vermögenswerte von der OMRON-Gruppe erhält.
    * Eine „große finanzielle Gegenleistung“ ist eine jährliche Gegenleistung in Höhe von ツ・ 10 Millionen oder mehr für Einzelpersonen und im Falle einer Organisation eine jährliche Gegenleistung, die 2% oder mehr des konsolidierten Nettoumsatzes der betreffenden Organisation im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre ausmacht.
  • Ehepartner, Verwandter innerhalb von zwei Verwandtschaftsgraden, zusammenlebender Verwandter oder Verwandter, der seinen Lebensunterhalt mit einer der folgenden Personen teilt, sein:
    1. Ein Direktor, ein Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats, ein Executive Officer und/oder ein leitender Angestellter* der OMRON-Gruppe.
    2. Eine Person, die in einem beliebigen Geschäftsjahr der letzten fünf Jahre die Rolle eines Direktors, Mitglieds des Audit- & Aufsichtsrats, Executive Officers und/oder leitenden Angestellten der OMRON-Gruppe innehatte.
    3. Eine Person, die nicht als externer Direktor und Mitglied des Audit- & Aufsichtsrats in den oben genannten Punkten 2-7 qualifiziert ist.
      * Der Begriff „leitender Angestellter“ bezeichnet einen Angestellten, der die Position eines Senior General Manager oder eines höheren Ranges innehat.
  • Eine Position oder Bedingung innehaben, die die Unabhängigkeit des Kandidaten bei der Ausübung der Aufgaben eines externen Direktors oder eines Mitglieds des Audit- & Aufsichtsrats in Frage stellen würde.

Hinweis: Der oben erwähnte Begriff „OMRON-Gruppe“ bezieht sich auf die OMRON Corporation und ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.

Outside Executives müssen auch nach ihrer Ernennung zu externen Direktoren oder Mitgliedern des Audit- & Aufsichtsrats die oben genannten Unabhängigkeitsanforderungen erfüllen. Wurde ihnen eine wichtige Führungsposition übertragen, so wird ihre Unabhängigkeit gemäß den hier genannten Unabhängigkeitskriterien im Beratenden Personalausschuss überprüft.